Mietzinsanpassungen
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Mietrecht-Mietzinsanpassungen:
Seit dem 10. September 2008 ist gesamtschweizerisch für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes der vom Bund publizierte Referenzzinssatz massgebend. Dieser stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen. Er beträgt seit dem 2. März 2024 1.75 %.
Die Berechnung von Mietzinsanpassungen können Sie mit dem Mietzinsrechner des Hauseigentümerverbandes der Schweiz vornehmen.